Was ist die 17-Wochen-Regelung?
Als Teilzeitbeschäftigte im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen haben Sie bei erheblicher und dauerhafter Mehrarbeit nach dem Manteltarifvertrag (MTV) einen Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung. Die 17-Wochen-Regelung nach § 3 Abs. 7 MTV Einzelhandel NRW besagt: Wenn Sie in 17 aufeinanderfolgenden Wochen durchschnittlich mehr als 20% über Ihren Vertragsstunden gearbeitet haben, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre vertraglichen Wochenstunden entsprechend erhöht werden.
- ➤ Ihr Vertrag: 20 Stunden pro Woche
- ➤ 20% Mehrarbeit = 4 Stunden zusätzlich
- ➤ Sie müssen also mindestens 24 Stunden pro Woche gearbeitet haben
- ➤ Über einen Zeitraum von 17 aufeinanderfolgenden Wochen
- ➤ Dann haben Sie Anspruch auf einen neuen Vertrag mit 24 Stunden/Woche
Wichtige Voraussetzungen
Damit der Anspruch besteht, müssen Sie diese Punkte beachten:
- Mindestens 20% Mehrarbeit: Die bloße Überschreitung der Vertragsstunden reicht nicht aus
- 17 aufeinanderfolgende Wochen: Der Zeitraum muss zusammenhängend sein
- 3-Monats-Frist beachten: Der Anspruch muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 17 Wochen schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden – sonst verfällt er!
- Bestimmte Zeiten zählen nicht: Wochen im November und Dezember sowie ganze Wochen mit Urlaub oder Krankheit (bis zu 6 Wochen) werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt
Was bedeutet das für Sie?
Diese Regelung schützt Sie davor, dauerhaft deutlich mehr zu arbeiten als vertraglich vereinbart, ohne dass sich dies in Ihrem Arbeitsvertrag widerspiegelt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr tatsächlicher Arbeitsbedarf zum neuen Vertragsinhalt – Sie erhalten einen angepassten Arbeitsvertrag mit höheren Wochenstunden.
Für wen ist dieser Rechner gedacht?
Dieser Rechner richtet sich an alle Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel in NRW, die wissen möchten, ob sie einen Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung haben. Egal ob Sie im Verkauf, an der Kasse oder in der Warenverräumung tätig sind – wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter den Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW fällt, können Sie hier prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie haben nur 3 Monate nach Ablauf der 17 Wochen Zeit, Ihren Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber geltend zu machen. Dokumentieren Sie daher Ihre Arbeitszeiten laufend und prüfen Sie regelmäßig, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
💡 Hinweis zur Dokumentation: Dieser Rechner hilft Ihnen bei der Auswertung, aber im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber benötigen Sie Nachweise über Ihre tatsächlich geleisteten Stunden (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitkonten, Dienstpläne, eigene Aufzeichnungen). Bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf!